Ein Kommentar

  1. Vielen Dank für den interessanten Blog – Hier ein Artikel aus dem Handelsblatt, der meine Meinung wiedergibt

    Das Handwerk freut sich über die geplante Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken. Erleichterung und Freude überwiegt bei den Vertretern der Berufe, die im kommenden Jahr in die Anlage A der Handwerksordnung (HWO) zurückkehren sollen. Keinen Grund zur Freude gibt es bei den Gold- und Silberschmieden: „Wir sind enttäuscht, dass es nicht auch für unser Gewerk eine Rückkehr zur Meisterpflicht geben soll“, sagt Horst Teuscher. Der Geschäftsstellenleiter des Zentralverbands der Deutschen Goldschmiede, Silberschmiede und Juweliere kann nicht verstehen, dass die Prämissen, die für die von der Politik bestimmten zwölf Gewerke gelten, nicht auch für das Gold- und Silberschmiedehandwerk gelten sollen.

    Zitat: „Wir sind enttäuscht, dass es nicht auch für unser Gewerk eine Rückkehr zur Meisterpflicht geben soll.“ (Horst Teuscher, Geschäftsstellenleiter Zentralverband der Deutschen Goldschmiede, Silberschmiede und Juweliere) Es sollen Berufe berücksichtigt werden, „die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind“, stellten die Abgeordneten Carsten Linnemann (CDU) und Sören Bartol (SPD) in ihrer Ankündigung für die Handwerksreform klar. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass unser Handwerk nicht unter dem Aspekt des Kulturgüterschutzes in die Anlage A überführt wird“, so Teuscher. Auch das zweite entscheidende Kriterium sei darin relevant: die Gefahrengeneigtheit. Gefahren gebe es genug, sowohl für die Kunden (mögliche Unverträglichkeiten bestimmter Materialien) als auch bei den Goldschmiedearbeiten (Umgang mit Gefahrstoffen wie Cyanide oder Flusssäure).

    Rechtssichere Antwort gefordert!

    In Briefen an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und an den Ministerialrat Joachim Garrecht, Leiter des Referates Handwerk, Industrie- und Handelskammern im Wirtschaftsministerium, machte der Zentralverband seinem Ärger Luft. „Mit großer Enttäuschung haben wir, die Gold- und Silberschmiede der Bundesrepublik Deutschland, zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Gold- und Silberschmied nicht wieder in die Anlage A der HWO aufgenommen werden soll. Dies können wir und unsere Mitglieder nicht nachvollziehen“, heißt es in dem Schreiben.

    Die Begründung, dass die Gefahrengeneigtheit nicht groß genug sei, lasse der Verband nicht gelten. „Müssen wir erst Tote oder schwere Körperschäden aus unsachgemäßer Ausübung unseres Handwerks nachweisen?“, fragt der Verband. Und über die kulturhistorischen Aspekte des Gold- und Silberschmiedehandwerks müsse man ja auch nicht diskutieren. Der Verband forderte eine Begründung und eine rechtssichere, detaillierte und gerichtlich nachvollziehbare Antwort. Daraufhin gab das Wirtschaftsministerium dem Verband erneut die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

    Auswahl nicht nach gleichen Kriterien

    Die Auswahl der Berufe im Gesetzesvorschlag sei unvollständig und nicht nach gleichen Kriterien erfolgt, kritisiert der Zentralverband. Es sei nicht ersichtlich, warum das Gewerk nicht als gefahrengeneigt eingestuft werde und auch nicht unter den Aspekt des Kulturgüterschutzes falle. Schließlich sei das Handwerk weit über 4.000 Jahre alt: „Im Laufe der Jahrhunderte entwickelte sich das Gold- und Silberschmiedehandwerk zu einem breitgefächerten Handwerk, das hochkomplexe, einzigartige Kulturgüter herstellte und immer noch herstellt“, stellt der Verband klar. Durch das Können und das fachliche Wissen der Schmiede bliebe Jahrhunderte altes Kulturgut erhalten. Die Abschließende Forderung: die zwingende Aufnahme das Gold- und Silberschmiedehandwerks in die Anlage A der HWO. Die Entschlossenheit ist groß: Bei der Herbsttagung des Zentralverbands Ende September beauftragten die Mitglieder das Präsidium einstimmig, alle weiteren erforderlichen und notwendigen Schritte bis zu einer möglichen Klage einzuleiten.
    Text: Lars Otten / handwerksblatt.de

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